Skip to content

01.01.2018

Richtlinie zum Förderprogramm „Solaranlagen“ der Landeshauptstadt Wiesbaden

Bezuschussung von neu zu errichtenden Solaranlagen zur Erzeugung von Solarstrom, Photovoltaikanlagen (PV)

§ 1 Zweck der Förderung und Förderberechtigung

(1) Die Stadt Wiesbaden gewährt im Stadtgebiet von Wiesbaden im Rahmen ihrer Möglichkeiten und nach dem jeweils geltenden Haushaltsplan auf Antrag Zuschüsse für die finanzielle Förderung von Maßnahmen an Gebäuden sowie an einzelnen Wohnungen zur Erzeugung Erneuerbare Energien und Energieeinsparung und CO2 -Minderung nach Maßgabe dieser Richtlinie

press1

12.04.2017

Angela Merkel besucht Viessmann zum 100. Geburtstag

Neue Chance für Solarenergie 9.2016

Pressemitteilung 19.2.2016

PV -Batteriespeicherförderung startet am 1. März

Am 1. März startet das neue Programm zur Förderung von PV-Batteriespeichern. Mit 30 Mio. Euro bis Ende 2018 werden so Investitionen in Batteriespeicher, die in Verbindung mit einer PV-Anlage installiert und an das elektrische Netz angeschlossen werden, gefördert. Ziel ist, die Systemdienlichkeit zu stärken und Kostenreduktionen bei den Speichertechnologien stärker abzubilden. So fördert und fordert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die stärkere Systemverantwortung der Erneuerbaren Energien sowie eine systemdienliche Speicherentwicklung bei der Industrie. Das bereits in der Vergangenheit erfolgreiche Förderprogramm wird somit neu ausgerichtet und zukunftsfähig. 

Um Netze zu entlasten und höhere Standards bei Batteriespeichern zu setzen, dürfen geförderte Anlagen künftig lediglich die Hälfte der Spitzenleistung einer PV-Anlage ins Netz speisen, der Rest kann in der Batterie zwischengespeichert werden. Die Förderung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Tilgungszuschüssen für Kredite und wird an die Kostenreduktionen bei den Batteriesystemen angepasst. Das BMWi wird die Entwicklung von Batteriespeichersystemen weiter beobachten und das Speicher-Monitoring über die Laufzeit des neuen Programms hinaus fortführen. 

Im Rahmen des ausgelaufenen Programms hatte die KfW ein Förderbudget von ca. 60 Mio. Euro für ca. 19.000 Zusagen ausgeschüttet und damit Investitionen in Höhe von ca. 450 Mio. Euro angestoßen. 

Nähere Informationen finden Sie unter: www.speichermonitoring.de und hier (PDF: 60 KB). 

Die Förderbekanntmachung wird in den kommenden Wochen in der amtlichen Fassung im Bundesanzeiger veröffentlicht. 

Weitergehende Informationen zur aktuellen Energiepolitik finden Sie im alle 2 Wochen erscheinenden Newsletter „Energiewende direkt”.

2013-11-05

emig